Gesetzliche Kontenwechselhilfe
Unterstützung beim Kontowechsel gemäß Zahlungskontengesetz
Gemäß dem Zahlungskontengesetz (ZKG) gelten seit dem 18. September 2016 gesetzliche Vorgaben für Unterstützungsleistungen bei der Nutzung der gesetzlichen Kontenwechselhilfe. Mit Ihrem ausdrücklichen Wunsch auf „Unterstützungsleistungen zum Kontenwechsel gemäß ZKG/gesetzlicher Kontenwechselhilfe“ beauftragen Sie uns als Ihre neue Bank, den Wechsel Ihres Girokontos von Ihrer alten Bank zu uns einzuleiten.
- Wir übernehmen den Papierkram
- Wir überführen Ihre Daueraufträge
- Wir schließen Ihr altes Konto
Die Raiffeisenbank Plankstetten AG als Ihre neue Bank ist immer die Ansprechpartnerin, wenn Sie Ihre Kontoverbindung zu uns wechseln wollen.
Füllen Sie die Kontowechselermächtigung aus, gerne helfen wir Ihnen dabei. Wir senden diese dann an Ihre alte Bank.
Ihre vorherige Bank übermittelt uns dann Informationen zu Ihrem alten Konto. Außerdem wird das alte Konto entsprechend Ihrer Weisung geschlossen.
Noch einfacher können Sie den Kontowechsel selbst vornehmen.
Klicken Sie einfach auf den nachstehenden Link. Mit wenigen Klicks werden Sie durch den Prozess begleitet. Voraussetzung ist nur, dass Sie bei Ihrer vorherigen Bank einen gültigen Zugang zum OnlineBanking haben und dieser bereits seit mindestens 12 Monaten bestanden hat.

